Bei dem zwischen Allgäuhunde und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von Allgäuhunde lediglich Handlungsvorschläge. Allgäuhunde schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind.
Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.
Der Unterricht und die Beratung findet am Sitz Allgäuhunde statt, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart ist. Anreise sowie ggf. Unterkunft und Verpflegung organisiert der Kunde selbst und auf eigene Kosten.
In den Einzelstunden bietet Allgäuhunde dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Allgäuhunde und Kunde. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Findet die Einzelstunde auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als dem Sitz der Hundeschule statt, so erstattet der Kunde dem Trainer zusätzlich zu der Unterrichtsvergütung die Anfahrtskosten zu einem Kilometersatz von1 € pro Kilometer zwischen dem Sitz Allgäuhunde und dem Trainingsort.
Allgäuhunde bietet zu den angegebenen Zeiten offene Gruppen an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teilnehmen. Die Kursgebühr ist am Ende jeder Stunde in bar zu zahlen.
Handelt es sich bei dem Kurs um einen geschlossenen Kurs, bedarf es einer verbindlichen Anmeldung des Kunden. Geschlossene Kurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl (für jeden Kurs gesondert definiert) statt. Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Sie stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch Allgäuhunde zustande.
Bei einem geschlossenen Kurs bucht der Kunde eine feste Anzahl an aufeinanderfolgenden Stunden. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt und nicht rückerstattet werden. Geschlossene Kurse: alle Erziehungskurse, spezielle Themen-Kurse
Teilweise bietet Allgäuhunde, Workshops zu speziellen Themen sowie mehrtätige Specials („Kurzurlaub“/Wanderungen) an. Ort, Thema und Zeitpunkt solcher Veranstaltungen werden auf der Webseite Allgäuhunde, per E-Mail oder persönlich bekannt gegeben. Für die Veranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für die Teilnahme an den geschlossenen Kursen (§ 2 Absatz 3).
1. Die aktuellen Preise sind den Angaben auf der Webseite von Allgäuhunde zu entnehmen oder werden auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.
2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbestandteile mit Ausnahme ggf. zu erstattender Reisekosten gemäß § 2 Abs. 1, die dem Kunden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt werden.
3. Die Zahlung der Vergütung erfolgt in bar. Die vollständige Vergütung ist am Ende der jeweiligen Stunde oder Veranstaltung fällig. Bei Kursen mit mehreren Terminen ist der gesamte Betrag zum Ende der ersten Trainingsstunde zu zahlen. (Ausnahme: mehrtägige Specials, siehe 4.)
4. Bei mehrtägigen Specials („Kurzurlaube“, Wanderungen) ist die Teilnahmegebühr je nach Veranstaltung 10 Wochen vorab in voller Höhe zu zahlen, sofern in der Buchungsbestätigung kein anderer Zahlungszeitraum angegeben ist.
1. Weist der Kunde einen adäquaten Ersatzteilnehmer nach oder gibt es einen „Nachrücker“ gemäß Warteliste, der den Kursplatz übernimmt, kann ein Kunde bis zur vorher definierten Absagedeadline vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten und erhält gezahlte Kursgebühren bzw. Vorschüsse zurückerstattet. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/die Teilnehmer/in und der/die Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten in Höhe von 40 EUR. Allgäuhunde kann dem Eintritt des/der Ersatzteilnehmers/in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Dies ist auch der Fall, wenn der teilnehmende Hund nicht den Anforderungen der Hundeschule entspricht.
2. Liegt kein Fall gemäß Abs. 1 vor, gilt Folgendes: a. Sagt der Kunde einen Termin der offenen Gruppe (§ 2 Abs. 2) (z.B. Apportieren, Mantrailing), für den er angemeldet war, nicht mindestens 48 Stunden vor dem Trainingstermin ab, ist die Vergütung für die Stunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei. b. Sagt der Kunde einen geschlossenen Kurs (§ 2 Abs. 3) nicht mindestens 10 Tage vor Kursbeginn (=Kursstart/erste Stunde des Kurses) ab, ist der vollständige Kurs/die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei. Ausnahmen (=verkürzte Absagefrist) werden per E-Mail mitgeteilt. c. Sagt der Kunde Einzeltrainingstermine (§ 2 Abs. 1) nicht mindestens 48 Stunden vor der vereinbarten Trainingseinheit ab, ist die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden in vollem Umfang zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei. d. Sagt der Kunde einen Workshop oder ein Special (§ 2 Abs. 4) nicht mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Termin ab, ist der vollstände Betrag für das Special/den Workshop durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei. e. Bei mehrtätigen Specials (§ 2 Abs. 4, „Kurzurlaube“, Wanderungen) gilt:
Die Stornierungskosten betragen:
3. Stornierungen und ggf. die Benennung von Ersatzteilnehmern sind schriftlich gegenüber der Hunde- schule anzuzeigen. Für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Zugang der Mitteilung bei der Hundeschule maßgeblich.
1.Allgäuhunde behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben oder ein Trainer ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.
2. Allgäuhunde teilt dem Kunden eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich, spätestens aber 1 Tag vor Kursbeginn mit.
Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Im Falle des Rücktritts durch Allgäuhunde oder des Kunden gemäß § 5 Abs. 1 oder 2 schuldet der Kunde Allgäuhunde keine Vergütung.
Allgäuhunde wird dem Kunden im Falle einer Überzahlung bei einem Rücktritt nach § 4 oder § 5 zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurückerstatten. Hat der Kunde die Vergütung in bar gezahlt, erfolgt die Rückerstattung nach seiner Wahl durch Überweisung auf ein von ihm benanntes Konto oder in bar durch Übergabe in den Räumen Allgäuhunde.
1. Allgäuhunde haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen.
2. Sofern Allgäuhunde auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
3. Soweit die Haftung von Allgäuhunde ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von Allgäuhunde.
4. Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Bei mehrtätigen Specials/„Kurzurlaub“/Wanderungen kann Allgäuhunde bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag unter Rückerstattung des gesamten bereits gezahlten Teilnahmebeitrages zurück treten, wenn Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
5. Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.
1. Der Kunde ist verpflichtet, Allgäuhunde ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses/der Veranstaltung führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen.
2. Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme, sowie ein altersgemäßer Impfschutz besteht. Des Weiteren müssen die Hunde gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein.
3. Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist Allgäuhunde berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind.
4. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen von Allgäuhunde für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist Allgäuhunde berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.
5. Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass alle gesetzlichen Auflagen zum Führen eines Hundes in dem Bundesland, in dem die Leistung in Anspruch genommen wird, erfüllt werden.
Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Kunden von Allgäuhunde ausgehändigten Kursunterlagen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Allgäuhunde behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Allgäuhunde.
Vertragssprache und Unterrichtssprache ist ausschließlich Deutsch.
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Allgäuhunde wird die persönlichen Daten des Kursteilnehmers nur nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn Allgäuhunde ist hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet (Behörden o.ä.). Der Kursteilnehmer kann von der Hundeschule jederzeit Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten erhalten und diese korrigieren oder löschen lassen
Zum Versand unseres Newsletters benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse. Außerdem müssen wir unter Beachtung der entsprechenden rechtlichen Vorschriften prüfen, ob Sie tatsächlich Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse sind und den Newsletter erhalten möchten. Wir erheben deshalb Informationen, die eine solche Überprüfung möglich machen. Die in diesem Rahmen erhobenen Daten dienen dem Versand und Empfang des Newsletters. Sie haben keinen anderen Zweck und werden nicht an Dritte weitergegeben. Es werden außer den für den Newsletter Versand notwendigen Informationen keine weiteren Daten von unserer Seite erhoben. Da der Newsletter Versand und - empfang von Ihrer Einwilligung abhängig ist, können Sie diese Einwilligung zur Erhebung und Speicherung Ihrer Daten jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Eine kurze Mitteilung an uns per E-Mail erwirkt die sofortige Löschung Ihrer E-Mail- Adresse. § 20 Fotoveröffentlichung Fotos, die im Rahmen eines Hundeschulangebotes (Hundestunden, Sonderveranstaltungen, Wanderungen und Reisen) von der Hundeschule oder Teilnehmern gemacht werden, die Personen erkennbar abbilden, werden nur nach schriftlicher Genehmigung (Einverständniserklärung) auf der Homepage von Allgäuhunde oder auf der sozialen Netzwerkseite ‚Facebook‘ eingestellt.
Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit sowie unter Vollkaufleuten Kaufbeuren(Amtsgericht) als vereinbart.
01.07.2021, Kaufbeuren Dörte Makulla - Allgäuhunde